Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Vertrag 1.1 Mit Ihrer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung entsteht zwischen Ihnen und der Nordic Egga Anstalt ein Vertrag. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus den Reisebedingungen für Sie und die Nordic Egga Anstalt wirksam. 1.2 Geltungsbereich Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf Flugtickets. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Transport- und Reisebedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften. 2. Zahlungsbedingungen und Preise 2.1 Preis Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus der Broschüre und der Internetseite der Nordic Egga Anstalt. 2.2 Anzahlung und Restzahlung Bei Erhalt der Auftragssbestätigung ist eine Anzahlung zu begleichen: CHF 250.– pro Person für eine Reise im Wert bis CHF 600.- CHF 450.- für eine Reise im Wert von über CHF 600.- Die Zahlung für den restlichen Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage zu bezahlen. Für Volksläufe gilt eine Anzahlung von CHF 1500.-. Die Restzahlung ist drei Monate vor Abflug fällig! Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag zugestellt bzw. Sie erhalten diese direkt am Flughafen. Erhält die Nordic Egga Anstalt die Restzahlung nicht fristgerecht, so kann der Veranstalter die Annullationskosten gemäss Ziff. 3.2 geltend machen. 2.3 Kurzfristige Buchung Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. 2.4 Preiserhöhung In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in der Nordic Egga Broschüre und auf der Internetseite angegebenen Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge) b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Luftverkehrssteuer) c) Wechselkursänderungen d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Falls die Nordic Egga Anstalt die im Prospekt angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 12% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Nordic Egga Anstalt wird Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten. Die oben genannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommt. 3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen 3.1 Mitteilung Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. 3.2 Annullationskosten Soweit auf Ihrer Reisebestätigung keine speziellen Annullationsbestimmungen abgedruckt sind, werden die nachfolgenden Annullationskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet: Tag der Buchung bis 61 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises 15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100% am Abreisetag no-show 100% Sofern Ihre Annullation nach Flugticketausstellung erfolgt, treten automatisch die besonderen Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaft oder des jeweiligen Ticketausstellers in Kraft. Für unsere Aufwendungen einer Stornierung des Flugtickets verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.-. Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten bei Annullation höher sein als durch den Pauschalbetrag abgedeckt, kann die Nordic Egga Anstalt den tatsächlichen entstandenen Betrag in Rechnung stellen. 3.3 Annullationskosten bei Volksläufen Bei Volksläufen gelten folgende Annulationskosten: Tag der Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises 15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100% 3.4 Annullationsversicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft. 3.5 Ersatzperson Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist die Nordic Egga Anstalt bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Die Bearbeitungsgebühren und die allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B. teurere Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der oben genannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation. (Ziff. 3.2). 4. Haftung 4.1 Allgemein Nordic Egga Anstalt vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den einfachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden. Minderleistungen müssen bei deren Feststellung umgehend, auch während der Reise, an die Nordic Egga Anstalt gemeldet werden als Voraussetzung einer Vergütung. 4.2 Haftungsbeschränkung Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten der Nordic Egga Anstalt. Insoweit haftet die Nordic Egga Anstalt nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze. 4.3 Haftungsausschlüsse Die Nordic Egga Anstalt haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Nordic Egga Anstalt, der Vermittler oder Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. d) schlechte Wetterverhältnisse 4.4 Personenschäden Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt die Nordic Egga Anstalt keine Haftung. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 4.2). 4.5 Sach- und Vermögensschäden Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit der Nordic Egga Anstalt entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den einfachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2). 5. Beanstandungen 5.1 Mängel der Reise Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich (auch während Ihrer Reise) der Nordic Egga Anstalt bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. 5.2 Anmeldung von Forderungen Ihre Beanstandungen müssen Sie der Nordic Egga Anstalt bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch. 6. Programmänderungen 6.1 Die Nordic Egga Anstalt behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Nordic Egga Anstalt nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren. 6.2 Minderwert der Reise Muss die Nordic Egga Anstalt eine von Ihnen bereits angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von der Nordic Egga Anstalt eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben. 7. Nichtdurchführung einer Reise 7.1 Die Nordic Egga Anstalt ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullationskosten analog Ziff. 3.2 verrechnet. 7.2 Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder abwendbar sind, wie Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Streiks, können die Nordic Egga Anstalt zwingen, die Reise abzusagen. Die Nordic Egga Anstalt wird sich bemühen, die ggf. entstehenden Kosten der Leistungsträger zu minimieren. Die Restkosten können von der Nordic Egga Anstalt nicht übernommen werden. Wir empfehlen eine ausreichende Versicherung. 8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Hierzu erhalten Sie von uns alle aktuellen Informationen, die für das Reiseland gültig sind. Die Nordic Egga Anstalt möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind. 9. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Nordic Egga Anstalt ist liechtensteinisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Vaduz/Liechtenstein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Vertrag 1.1 Mit Ihrer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung entsteht zwischen Ihnen und der Nordic Egga Anstalt ein Vertrag. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus den Reisebedingungen für Sie und die Nordic Egga Anstalt wirksam. 1.2 Geltungsbereich Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf Flugtickets. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Transport- und Reisebedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften. 2. Zahlungsbedingungen und Preise 2.1 Preis Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus der Broschüre und der Internetseite der Nordic Egga Anstalt. 2.2 Anzahlung und Restzahlung Bei Erhalt der Auftragssbestätigung ist eine Anzahlung zu begleichen: CHF 250.– pro Person für eine Reise im Wert bis CHF 600.- CHF 450.- für eine Reise im Wert von über CHF 600.- Die Zahlung für den restlichen Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage zu bezahlen. Für Volksläufe gilt eine Anzahlung von CHF 1500.-. Die Restzahlung ist drei Monate vor Abflug fällig! Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag zugestellt bzw. Sie erhalten diese direkt am Flughafen. Erhält die Nordic Egga Anstalt die Restzahlung nicht fristgerecht, so kann der Veranstalter die Annullationskosten gemäss Ziff. 3.2 geltend machen. 2.3 Kurzfristige Buchung Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. 2.4 Preiserhöhung In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in der Nordic Egga Broschüre und auf der Internetseite angegebenen Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge) b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Luftverkehrssteuer) c) Wechselkursänderungen d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Falls die Nordic Egga Anstalt die im Prospekt angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 12% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Nordic Egga Anstalt wird Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten. Die oben genannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommt. 3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen 3.1 Mitteilung Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. 3.2 Annullationskosten Soweit auf Ihrer Reisebestätigung keine speziellen Annullationsbestimmungen abgedruckt sind, werden die nachfolgenden Annullationskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet: Tag der Buchung bis 61 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises 15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100% am Abreisetag no-show 100% Sofern Ihre Annullation nach Flugticketausstellung erfolgt, treten automatisch die besonderen Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaft oder des jeweiligen Ticketausstellers in Kraft. Für unsere Aufwendungen einer Stornierung des Flugtickets verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.-. Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten bei Annullation höher sein als durch den Pauschalbetrag abgedeckt, kann die Nordic Egga Anstalt den tatsächlichen entstandenen Betrag in Rechnung stellen. 3.3 Annullationskosten bei Volksläufen Bei Volksläufen gelten folgende Annulationskosten: Tag der Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises 15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100% 3.4 Annullationsversicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft. 3.5 Ersatzperson Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist die Nordic Egga Anstalt bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Die Bearbeitungsgebühren und die allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B. teurere Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der oben genannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation. (Ziff. 3.2). 4. Haftung 4.1 Allgemein Nordic Egga Anstalt vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den einfachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden. Minderleistungen müssen bei deren Feststellung umgehend, auch während der Reise, an die Nordic Egga Anstalt gemeldet werden als Voraussetzung einer Vergütung. 4.2 Haftungsbeschränkung Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten der Nordic Egga Anstalt. Insoweit haftet die Nordic Egga Anstalt nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze. 4.3 Haftungsausschlüsse Die Nordic Egga Anstalt haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Nordic Egga Anstalt, der Vermittler oder Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. d) schlechte Wetterverhältnisse 4.4 Personenschäden Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt die Nordic Egga Anstalt keine Haftung. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 4.2). 4.5 Sach- und Vermögensschäden Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit der Nordic Egga Anstalt entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den einfachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2). 5. Beanstandungen 5.1 Mängel der Reise Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich (auch während Ihrer Reise) der Nordic Egga Anstalt bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. 5.2 Anmeldung von Forderungen Ihre Beanstandungen müssen Sie der Nordic Egga Anstalt bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch. 6. Programmänderungen 6.1 Die Nordic Egga Anstalt behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Nordic Egga Anstalt nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren. 6.2 Minderwert der Reise Muss die Nordic Egga Anstalt eine von Ihnen bereits angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von der Nordic Egga Anstalt eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben. 7. Nichtdurchführung einer Reise 7.1 Die Nordic Egga Anstalt ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullationskosten analog Ziff. 3.2 verrechnet. 7.2 Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder abwendbar sind, wie Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Streiks, können die Nordic Egga Anstalt zwingen, die Reise abzusagen. Die Nordic Egga Anstalt wird sich bemühen, die ggf. entstehenden Kosten der Leistungsträger zu minimieren. Die Restkosten können von der Nordic Egga Anstalt nicht übernommen werden. Wir empfehlen eine ausreichende Versicherung. 8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Hierzu erhalten Sie von uns alle aktuellen Informationen, die für das Reiseland gültig sind. Die Nordic Egga Anstalt möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind. 9. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Nordic Egga Anstalt ist liechtensteinisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Vaduz/Liechtenstein.